Ukrainische Sängerin Ani Lorak beantragt russische Staatsbürgerschaft
Die in Russland bekannte ukrainische Sängerin Ani Lorak hat einen Antrag auf Erteilung der russischen Staatsbürgerschaft gestellt, berichtet RIA Nowosti mit Verweis auf eine Quelle im Umfeld der Sängerin. Ani Lorak, die mit bürgerlichem Namen Karolina Kuek heißt, habe heute die Dokumente eingereicht. Ani Lorak ist der Vorname der Künstlerin rückwärts gelesen.
Bereits im Jahr 2016 wurde Ani Lorak von dem russischen Duma-Abgeordneten Witali Milonow Unterstützung beim Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft angeboten. Lorak lehnte damals noch ab. Die Künstlerin lebt bereits seit 2014 dauerhaft in Russland, nachdem eines ihrer Konzerte in Kiew gewaltsam von ukrainischen Nationalisten verhindert wurde. Sie vertritt die Position, der Ukraine-Krieg müsse beendet werden, beschreibt sich selbst aber als unpolitische Person.
Der Ukraine-Konflikt hat auch Auswirkungen auf zahlreiche ukrainische Künstlerkarrieren. Wie Ani Lorak singen viele ukrainische Künstler auf Russisch und zielen auf ein russischsprachiges Publikum. Das bringt sie im nationalistischen Klima in der Ukraine unter öffentlichen Druck. Gleichzeitig drohte ihr mit einem Bekenntnis zur Ukraine der Zugang zum russischen Musikmarkt verlorenzugehen. Die ebenfalls aus der Ukraine stammende Swetlana Loboda beispielsweise – einst ein Megastar – ist inzwischen völlig von der Bildfläche verschwunden. Nach dem Beginn der militärischen Spezialoperation hatte sie sich an der Seite der Ukraine positioniert und auf eine Karriere im Westen gesetzt. Allerdings konnte sie nicht an ihre früheren Erfolge anknüpfen.
Ani Lorak repräsentierte 2008 die Ukraine beim Eurovision Song Contest und erreichte damals den zweiten Platz hinter dem Russen Dima Bilan, der den Wettbewerb gewann. Ani Lorak wurde 1978 in der zur Sowjetunion gehörenden SSR Ukraine geboren.
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